Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre. Enhält folgende Fahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder (bisher Klasse M)
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
- Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor, bei denen der Motor bei Geschwindigkeiten über 25 km/h bis max. 45 km/h die Muskelkraft unterstützt
Dreirädrige Kleinkrafträder (bisher Klasse S)
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S)
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (im Falle von Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien)
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre. Einschluss: Klasse AM. Enhält folgende Fahrzeuge:
Krafträder (auch mit Beiwagen) (bisher Klasse A1)
- Hubraum bis 125 ccm
- maximale Motorleistung 11 kW
- maximales Leistungsgewicht 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B)
- Leistung maximal 15 kW und
- Hubraum über 50 ccm oder
- maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre. Einschluss: Klasse A1, AM. Enhält folgende Fahrzeuge:
Krafträder (auch mit Beiwagen) (bisher Klasse A)
- maximale Motorleistung 35 kW
- maximales Leistungsgewicht 0,2 kW/kg
Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre bei Direktzugang, 20 Jahre bei Stufenzugang. Einschluss: Klasse A1, A2, AM.
Enhält folgende Fahrzeuge:
Krafträder (auch mit Beiwagen) (bisher Klasse A)
- Hubraum über 50 ccm oder
- maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Motorleistung über 15 kW und
- Hubraum über 50 ccm oder
- maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Begleitetem Fahren. Einschluss: Klasse AM, L.
Enhält folgende Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge
- zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg und maximal 8 Fahrgastplätze
und Kombinationen
- mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750 kg oder
- mit Anhängern mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Begleitetem Fahren. Einschluss: Klasse AM, L.
Enhält folgende Fahrzeuge:
Zugfahrzeug der Klasse B
- in Kombination mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination zwischen 3.500 und 4.250 kg liegt
Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Begleitetem Fahren. Einschluss: Klasse AM, L, B96.
Enhält folgende Fahrzeuge:
Zugfahrzeug der Klasse B
- in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg